Erklärung zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) ist am 1. Januar 2023 im deutschen Inland in Kraft getreten. Unternehmen, die unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, sind verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Da die MetaSystems Hard & Software GmbH weniger als 1.000 Arbeitnehmende im deutschen Inland beschäftigt, gilt das LkSG nicht für unser Unternehmen (§ 1 Abs. 1 LkSG). Dennoch nehmen wir unsere gesellschaftliche Verantwortung als Unternehmen gegenüber Mensch und Umwelt ausgesprochen ernst und richten unsere Geschäftsstrategien und unsere tägliche Arbeit nach hohen ethischen, nachhaltigen und sicheren Standards aus.